Wie funktioniert der Konfunti?
Das Konfjahr besteht aus insgesamt 75 Unterrichtsstunden. Das ist die Mindestzahl, die die Landeskirche vorgegeben hat. Dazu gehören zehn Gottesdienstbesuche.
Auch die beiden Wochenenden gehören dazu. Allerdings werden an den Wochenenden auch Spass, Sport und gute Laune im Vordergrund stehen.
Einige Angebote und das Konfweekend werden von Jacqueline Käs durchgeführt. Bei allen übrigen Konfangeboten bin ich eure Ansprechperson: Pfarrerin Yasmin Zimmermann Telefon 044 830 70 55.
Zu einigen Themen werden wir Besuch von Expertinnen oder Experten haben, die von ihren Erfahrungen berichten können. Auch Filme werden im Konfunterricht einen Platz haben. Wir werden versuchen jedes Thema möglichst lebensnah und praktisch zu erarbeiten.
Die Einladung zum Konfirmandenunterricht erfolgt im Frühling. Neu kann der Unterricht auf die 8. und 9. Klasse aufgeteilt werden. Der für die Konfirmation obligatorische Unterricht startet nach den Sommerferien.
Wichtige Termine für das Konfjahr
Begrüssungs-Gottesdienst der Konfirmandinnen und Konfirmanden mit ihren Familien, im Anschluss an den Gottesdienst gibt es einen Apéro: Sonntag 2. September um 17 Uhr in der reformierten Kirche
Erster Konfunterricht: Donnerstag 30. August 17.30 – 19 Uhr in der reformierten Kirche
Konfwochenende
St. Gallen
Samstag 17. – Sonntag 18. November 2018
Cazis
Freitag 17. – Sonntag 19. Mai 2019
Konfirmationsgottesdienst
Sonntag 16. Juni und Sonntag 23. Juni 2019, 10 Uhr reformierte Kirche
Die Konfirmation ist so wichtig für die reformierte Kirche, dass der Konfirmandenunterricht und die Konfirmation in der Kirchenordnung der Zürcher Landeskirche festgehalten sind.
Hier kannst du lesen, was die Konfirmation kirchenrechtlich bedeutet:
Kirchenordnung (Auszug)
Art. 56
1 Die Konfirmationsfeier ist ein Gemeindegottesdienst.
2 Die Konfirmation nimmt das Ja Gottes auf, wie es in der Taufe zum Ausdruck kommt. In der Konfirmation bittet die Gemeinde für die Konfirmandinnen und Konfirmanden um den Segen Gottes. Die Konfirmation lädt zu verantwortlichem Christsein und zur Teilnahme am Leben der Kirche ein.
Art. 78
1 Voraussetzung für die Konfirmation bildet der Besuch der verbindlichen religionspädagogischen Module für Kinder und Jugendliche sowie des schulischen Religionsunterrichtes.
2 Es ist die Regel, dass die Konfirmandinnen und Konfirmanden getauft sind.
3 Die Konfirmation erfolgt in der Regel am Ende der obligatorischen Schulzeit.
Wenn du oder deine Eltern noch Fragen zum Konfirmandenunterricht haben, einfach mit mir Kontakt aufnehmen
Pfarrerin Yasmin Zimmermann
Rosenbergstr. 27
8304 Wallisellen
Telefon: 044 830 70 55
Email: yasmin.zimmermann@zh.ref.ch